Wegen Tätlichkeiten, geringfügigem Diebstahl und einfacher Körperverletzung muss ein Italiener, der in der March wohnt, eine Busse von 3600 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 1360 bezahlen. Die Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 160 Franken wird aufgeschoben und auf eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt. Bezahlt er die Busse nicht, muss er für 24 Tage ins Gefängnis. Was war passiert?
An den Haaren gezogen, am Arm gepackt und gewürgt
Das erste Mal wars im Januar dieses Jahres geschehen. Zu Hause an seinem Wohnort in der March kam es zu einer Diskussion mit einer Bekannten. Der 50-Jährige regte sich so auf, dass er der Frau, welche am Tisch sass, an den Haaren riss und ihren Kopf nach hinten zog. Kurze Zeit später wurde er wieder tätlich, diesmal im Wohnzimmer. Er packte sie am Oberarm und zerrte sie aus dem Sessel, sodass sie zu Boden fiel. Dann zog er sie an den Fussgelenken vier bis fünf Stufen die Treppe runter, wobei sie Prellungen und Hämatome an beiden Armen und am Gesäss erlitt. Sie hat Zivilforderungen von 1130 Franken gestellt.
Gegen Geländer gedrückt und Vase aus Hand gerissen
Tätlich wurde er zwei Monate später auch gegenüber seiner Ex-Frau. Die Scheidung war noch nicht einmal ein Jahr her, da kam es zu einem Streit – wieder in seiner Wohnung. Sie wollte eine Vase, die sich in seiner Wohnung befand, aber ihr gehörte, mitnehmen. Damit kam er nicht klar. Er drückte sie gegen das Geländer im Treppenhaus und riss ihr die Vase aus der Hand, wobei diese ihr Gesicht streifte und dann zu Boden fiel. Auch Bilderrahmen und Fotografien, die sie in die Tasche steckte, entriss er ihr, warf die Sachen auf den Boden und trampelte darauf herum. Später berichtet die Ex-Frau, dass er ihr schon ein Jahr zuvor bei einem Streit an den Haaren gezogen, am Arm gepackt und sie gewürgt hatte. Davon hatte sie blaue Flecken und Schmerzen am Kehlkopf davongetragen.