Die im Glarnerland wohnhafte Frau arbeitete in einer Altersresidenz im Bezirk Höfe als Pflegefachfrau. Dort betreute sie auch einen über 90-jährigen Mann mit einem grossen Vermögen, dessen Sehkraft und Gehör altersbedingt stark beeinträchtigt waren. Auf dessen Wunsch hin erledigte die Frau für den Betagten auch administrative und finanzielle Tätigkeiten. Dafür wurde sie vom Residenz-Bewohner monatlich mit 100 bis 200 Franken entschädigt.
Nach rund einem Jahr beschuldigte der Betagte die 52-jährige srilankische Staatsangehörige, ihn betrogen zu haben. So soll sie mit Zahlungsaufträgen auch Zahlungen an sich selbst ausgelöst haben. Zudem soll sie bei Barabhebungen mit der Bankkarte des Mannes auch für sich Bargeld bezogen haben. Während rund 20 Monaten soll sie dem Mann fast 9000 Franken monatlich abgeluchst haben.
«Ich bin unschuldig und habe ein reines Gewissen»
Die von der Gerichtsverhandlung dispensierte Staatsanwältin forderte für die Beschuldigte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Zudem sollte die Ausländerin, die seit 1990 in der Schweiz lebt und zwei Kinder hat, für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Der Rechtsvertreter des inzwischen verstorbenen Betagten forderte Schadenersatz. Die Beschuldigte habe dem fast blinden Mann die Zahlungsaufträge und Belege jeweils vorgelesen, Zahlungen auf ihr Bankkonto aber verschwiegen. Die gut Schweizerdeutsch sprechende Fachfrau bestritt die Vorwürfe: «Ich bin unschuldig und habe ein reines Gewissen.» Die Belastungsaussagen des Mannes könne sie nicht nachvollziehen. «Er weiss von meiner Unschuld, kann es aber heute nicht mehr sagen, weil er verstorben ist.» Er habe sämtliche Aufträge erteilt und mit einer grossen Lupe jeweils auch kontrolliert. Da die Bezugslimite auf seinen Konti beschränkt war, habe sie ihm sogar grössere Summen vorgeschossen, die er ihr dann zurückzahlte. Sie und der Betagte hätten ein sehr gutes Verhältnis zueinander gehabt. Er sei für sie wie ein Vater gewesen.
Mann hatte auch andere im Heim beschuldigt
Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Es sei aktenkundig, dass der Mann unter einer altersmässigen Vergesslichkeit und Verwirrtheit litt. Deswegen habe sogar seine Befragung abgebrochen werden müssen. Er habe auch andere im Heim beschuldigt, ihn bestohlen zu haben.
Strafgericht glaubt Beschuldigter
Das Strafgericht sprach die Frau von Schuld und Strafe frei, da der Sachverhalt nicht erstellt sei. Vieles sei beweismässig unklar. Es gäbe keine relevanten Beweise, aber viele Widersprüche bezüglich der Erteilung der Zahlungsaufträge. Der Betagte sei nie konkret befragt worden. Es genüge auch nicht, wenn die Staatsanwaltschaft behaupte, die Beschuldigte habe die Barbezüge «überwiegenderweise unbefugt » getätigt, ohne dies zu spezifizieren. Schliesslich erachtete das Strafgericht die Version, dass die Frau dem Mann Geld vorschoss, als «durchaus möglich».