Er brach Mitte Oktober in einen Märchler Gastronomiebetrieb ein. Nun wurde der mutmassliche Täter, ein 44-jähriger Pole, gefasst. Dank der am Tatort hinterlassenen DNA konnte eine Verbindung zu einer registrierten Person und weiteren Delikten hergestellt werden. Entsprechend war der Beschuldigte zur Fahndung ausgeschrieben. Und tatsächlich: «Anfang November wurde er von Polizeibeamten in der Stadt St. Gallen auf offener Strasse erkannt und festgenommen», schreibt Leo-Philippe Menzel, Medienverantwortlicher der St. Galler Staatsanwaltschaft.
Liste an Übertretungen ist lang
Wie Menzel schreibt, wird der Beschuldigte aktuell mit insgesamt 57 Delikten – zwei davon im Kanton Schwyz – in Verbindung gebracht. Es werden ihm gewerbsmässiger Diebstahl (teilweise Versuch), mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch und mehrfacher Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zur Last gelegt. «Die beschuldigte Person befindet sich in Untersuchungshaft. Es droht ihr aufgrund der ihr vorgeworfenen Delikte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Landesverweis von fünf bis 15 Jahren», erläutert Menzel.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Dazu, ob der Pole bereits Vorstrafen hatte oder ob Deliktsgut sichergestellt werden konnte, macht der Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft keine Angaben. Doch weshalb ist überhaupt St. Gallen für den 44-Jährigen zuständig? «Werden einem Beschuldigten mehrere gleichartige Straftaten an verschiedenen Orten vorgeworfen, so sind die Strafverfolgungsbehörden des Ortes zuständig, an dem zuerst Verfolgungshandlungen vorgenommen wurden. In diesem Fall ist dies der Kanton St.Gallen», so Menzel. Trotz der erdrückend wirkenden Beweise weist er darauf hin, dass nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte.