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15.12.2021
15.12.2021 10:32 Uhr

Entwicklung ist wichtiger als Erhaltung

Das Luxram-Hauptgebäude beim Bahnhof Arth-Goldau ist durch den jahrelangen Einsatz von Quecksilber stark kontaminiert und deshalb nach Ansicht der Regierung nicht schützenswert.
Das Luxram-Hauptgebäude beim Bahnhof Arth-Goldau ist durch den jahrelangen Einsatz von Quecksilber stark kontaminiert und deshalb nach Ansicht der Regierung nicht schützenswert. Bild: Eckhard Gick
Vier Gebäude beim Bahnhof Arth-Goldau müssen für die Arealentwicklung weichen.

Seit Anfang 2016 treibt die ­Gemeinde Arth die Ent­wicklung des Neat-Bahnhofs Arth-Goldau als Entwicklungsschwerpunkt (ESP) von kantonaler Bedeutung konsequent voran. Auf dem Areal befinden sich vier potenzielle Schutzobjekte, deren Schutzwürdigkeit und -fähigkeit bis anhin nicht abschliessend geklärt werden konnte.

Diverse Einsprachen gegen Teil­nutzungsplanänderung

lm Sommer 2020 erfolgte die öffentliche Auflage der Teil­nutzungsplanänderung Bahnhof Süd und koordiniert damit die Auflage von vier Abbruch-Vorentscheid-Gesuchen. Dagegen gingen diverse Einsprachen ein.

Mitte Oktober 2020 wurde die ­Gemeinde Arth im Rahmen der Schutzabklärungen aufgefordert, eine Unterlagenergänzung in Form von Alter­nativstudien zum vorgesehenen Totalabbruch der vier Objekte vorzunehmen.

Studienauftrag durchgeführt

Zur Auslotung verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit den vier fraglichen Gebäuden innerhalb des ESP wurde ein Studienauftrag im Sinn einer Parallelprojektierung (Testplanung) durchgeführt.

Es wurden drei Architektur-Teams eingeladen, die beauftragt wurden, aufzuzeigen, welche nutzungsmässigen und gestalterischen Konsequenzen ein voll­ständiger oder teilweiser Erhalt der vier Objekte verglichen mit deren Abbruch auf die geplante ESP-Entwicklung als Ganzes und auf die drei Arealentwicklungen im Einzelnen hätte.

Das Verfahren wurde durch ein Beurteilungs­gremium, dem verschiedene Fach­personen und Behördenmitglieder angehörten, begleitet.

Luxram-Hauptgebäude soll erhalten, aber saniert werden

Bei den Objekten Milchküche, ­Villa Sonnenheim und dem Rigi­bahnen-Depot empfahl das Beurteilungsgremium, von einem Erhalt und der Unterschutzstellung abzusehen.

Das Beurteilungsgremium sprach sich beim Luxram-Hauptgebäude grossmehrheitlich für den Erhalt und die Unterschutzstellung aus, dies jedoch mit dem Vorbehalt, dass in Anbetracht der bestehenden hohen Quecksilberbelastung eine Sanierung und eine wirtschaftliche Nutzung des Luxram-Hauptgebäudes möglich sein würden.

Zu starke Kontamination mit Quecksilber

Eine in Auftrag gegebene Untersuchung zur Quecksilberbelastung kam zum Schluss, dass die Gebäudesubstanz des Luxram-Hauptgebäudes durch den jahrelangen Einsatz von Quecksilber sehr stark kontaminiert ist.

Die Abklärungen ergaben eine sehr starke Belastung der Raumluft, die die geltenden Richtwerte für die Innenraumluft massiv überschreitet.

Es besteht ein ­erhebliches Risiko, dass trotz baulicher Massnahmen, das Sanierungsziel nicht erreicht werden könnte. Gesundheitliche Schäden bei Nutzerinnen und Nutzern des (sanierten) ­Gebäudes könnten nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden.

Unverhältnismässig

Vor diesem Hintergrund beurteilte der Regierungsrat in seiner Inte­ressenabwägung den Erhalt des ­Luxram-Hauptgebäudes als höchst ­unverhältnismässig und entschied sich gegen dessen Unterschutzstellung.

Redaktion March24 & Höfe24 / Staatskanzlei
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