Seit Anfang 2016 treibt die Gemeinde Arth die Entwicklung des Neat-Bahnhofs Arth-Goldau als Entwicklungsschwerpunkt (ESP) von kantonaler Bedeutung konsequent voran. Auf dem Areal befinden sich vier potenzielle Schutzobjekte, deren Schutzwürdigkeit und -fähigkeit bis anhin nicht abschliessend geklärt werden konnte.
Diverse Einsprachen gegen Teilnutzungsplanänderung
lm Sommer 2020 erfolgte die öffentliche Auflage der Teilnutzungsplanänderung Bahnhof Süd und koordiniert damit die Auflage von vier Abbruch-Vorentscheid-Gesuchen. Dagegen gingen diverse Einsprachen ein.
Mitte Oktober 2020 wurde die Gemeinde Arth im Rahmen der Schutzabklärungen aufgefordert, eine Unterlagenergänzung in Form von Alternativstudien zum vorgesehenen Totalabbruch der vier Objekte vorzunehmen.
Studienauftrag durchgeführt
Zur Auslotung verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit den vier fraglichen Gebäuden innerhalb des ESP wurde ein Studienauftrag im Sinn einer Parallelprojektierung (Testplanung) durchgeführt.
Es wurden drei Architektur-Teams eingeladen, die beauftragt wurden, aufzuzeigen, welche nutzungsmässigen und gestalterischen Konsequenzen ein vollständiger oder teilweiser Erhalt der vier Objekte verglichen mit deren Abbruch auf die geplante ESP-Entwicklung als Ganzes und auf die drei Arealentwicklungen im Einzelnen hätte.
Das Verfahren wurde durch ein Beurteilungsgremium, dem verschiedene Fachpersonen und Behördenmitglieder angehörten, begleitet.
Luxram-Hauptgebäude soll erhalten, aber saniert werden
Bei den Objekten Milchküche, Villa Sonnenheim und dem Rigibahnen-Depot empfahl das Beurteilungsgremium, von einem Erhalt und der Unterschutzstellung abzusehen.
Das Beurteilungsgremium sprach sich beim Luxram-Hauptgebäude grossmehrheitlich für den Erhalt und die Unterschutzstellung aus, dies jedoch mit dem Vorbehalt, dass in Anbetracht der bestehenden hohen Quecksilberbelastung eine Sanierung und eine wirtschaftliche Nutzung des Luxram-Hauptgebäudes möglich sein würden.
Zu starke Kontamination mit Quecksilber
Eine in Auftrag gegebene Untersuchung zur Quecksilberbelastung kam zum Schluss, dass die Gebäudesubstanz des Luxram-Hauptgebäudes durch den jahrelangen Einsatz von Quecksilber sehr stark kontaminiert ist.
Die Abklärungen ergaben eine sehr starke Belastung der Raumluft, die die geltenden Richtwerte für die Innenraumluft massiv überschreitet.
Es besteht ein erhebliches Risiko, dass trotz baulicher Massnahmen, das Sanierungsziel nicht erreicht werden könnte. Gesundheitliche Schäden bei Nutzerinnen und Nutzern des (sanierten) Gebäudes könnten nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden.
Unverhältnismässig
Vor diesem Hintergrund beurteilte der Regierungsrat in seiner Interessenabwägung den Erhalt des Luxram-Hauptgebäudes als höchst unverhältnismässig und entschied sich gegen dessen Unterschutzstellung.